Feuerwehr Hardheim
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KREIS: Anmeldung zu Kreislehrgängen (incl. Anmeldeformular)

Um an einem Lehrgang im Kreis teilzunehmen (z.B. Grundausbildung, TF, SF, usw.) muß eine Anmeldung erfolgen.

1.) weitere Erläuterungen hierzu stehen in unserem "INTERN-Bereich" (hier klicken).

2a) Anmeldeformular für Lehrgänge im NOK:doc anmeldeformular_nok_2012 31/07/2011,12:31 82.00 Kb

2b) Erläuterung / Hilfe zum Anmeldeformular: pdf anmeldeformular_nok_beschreibung_101222 04/01/2011,21:50 59.14 Kb

3) unabdingbar ist die Einhaltung der Meldefrist (späteste Anmeldung gem. Vorgabe der NOK-Seite zzgl. 3 Wo. !  

4) ebenso erforderlich ist die Einhaltung der erforderlichen Lehrgangsvoraussetzungen ( hier klicken )

Erläuterung zu Punkt 3): ZEITLICHER ABLAUF / ANMELDEFRIST:
Auf der NOK-Seite sind die MAXIMALEN Anmeldedaten vermerkt. Zu diesem Zeitpunkt muß die Anmeldung dem Landratsamt vorliegen. Zuzüglich zu dieser Zeit ist auch noch örtlich Reaktions- und Bearbeitungszeit erforderlich. Daher müssen die Anmeldungen 3 Wochen VOR dem NOK-Termin dem Feuerwehrkommandant, vollständig und korrekt ausgefüllt vorliegen. Seitens der Gemeinde erfolgt immer EINE gesammelte Anmeldung beim Kreis, incl. der Vorauszahlung der Lehrgangskosten. Daher können Anmeldungen die zu spät erfolgen ggf. NICHT berücksichtigt werden. Wir bitten um langfristige und weitsichtige Planung.

Erläuterung zu Punkt 4: LEHRGANGSVORAUSSETZUNGEN:
Bitte für die verbindlichen Anmeldungen bei allen Lehrgängen unbedingt die erforderlichen Voraussetzungen beachten (hier klicken) welche grundsätzlich auch auf dem Anmeldeformular zu lesen sind (Abschnitt Voraussetzungen) !
Für diverse weiterführende Lehrgänge ist neben einer zeitlichen Vorgabe u.a. die Grundausbildung (bestehend aus Truppmann 1 UND Truppmann 2) erforderlich.
Zur Anmeldung ist hier insbesondere auch der Nachweis des vollständig abgearbeiteten Truppmann 2 (bestehend aus Ebene Abteilung, Ebene Gemeinde und Ebene Kreis) notwendig. Für weitere Infos hier klicken. Der Nachweis der vollständigen Grundausbildung (Truppmann 1 + 2) muß bei der Anmeldung beim Landratsamt erbracht werden !