KREIS: Anmeldung zu Kreislehrgängen |
Um an einem Lehrgang im Kreis teilzunehmen (z.B. Grundausbildung, TF, SF, usw.) muß eine Anmeldung erfolgen. Hier klicken um zum Ameldeformular zu gelangen. Auf der NOK-Seite sind die MAXIMALEN Anmeldedaten vermerkt. Zu diesem Zeitpunkt muß die Anmeldung dem Landratsamt vorliegen. Zuzüglich zu dieser Zeit ist auch noch örtlich Reaktions- und Bearbeitungszeit erforderlich. Daher müssen die Anmeldungen (wird kein anderer Termin kommuniziert) MINDESTENS 3 Wochen VOR dem NOK-Termin dem Feuerwehrkommandant, vollständig und korrekt ausgefüllt vorliegen. Seitens der Gemeinde erfolgt immer EINE gesammelte Anmeldung beim Kreis, incl. der Vorauszahlung der Lehrgangskosten. Daher können Anmeldungen die zu spät erfolgen ggf. NICHT berücksichtigt werden. Wir bitten um langfristige und weitsichtige Planung. Bitte für die verbindlichen Anmeldungen bei allen Lehrgängen unbedingt die erforderlichen Voraussetzungen beachten. |