Das Feuerwehrsystem in Deutschland |
Angestrebt wird in Deutschland, dass die Gemeindefeuerwehren innerhalb von zehn Minuten nach der Alarmierung Einsatzkräfte an der Einsatzstelle zur Verfügung haben. Dies lässt sich nur dann erreichen, wenn flächendeckend ehrenamtlich tätige Einsatzkräfte bereitstehen, die zu jeder Zeit alarmiert werden können und verpflichtet sind, in den Einsatz zu gehen.
Von ehemals reinen Brandschützern sind die Feuerwehrangehörigen zum Soforthelfer in Not- und Unglücksfällen aller Art geworden. Die Einsätze im Bereich der technischen Hilfeleistung wie zum Beispiel bei Unfällen im Straßenverkehr und besonders bei Einsätzen im Umwelt- und Strahlenschutz haben, wie die Einsatzzahlen belegen, den Bereich der klassischen Brandbekämpfung längst überholt. So galten in Baden-Württemberg im Jahr 2005 nur noch etwa 18 Prozent der Einsätze der Brandbekämpfung, während bereits rund 43 Prozent der Einsätze auf die technische Hilfeleistung entfielen.
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Gesetzgebungszuständigkeit des Landes |
Die Aufgabe des abwehrenden Brandschutzes ist Gefahrenabwehr im Sinne des Rechts der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und unterliegt der Gesetzgebungs- und Verwaltungszuständigkeit der Bundesländer; „Feuerwehrsache“ ist „Ländersache“. Die primäre (gesetzliche) Grundlage für die Feuerwehr ist das Feuerwehrgesetz von Baden-Württemberg.
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Aufgaben der Gemeinden und des Landkreises |
Die Gemeinden unterhalten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr (Gemeindefeuerwehr).Die Land- und Stadtkreise betreiben ständig besetzte Leitstellen für die Feuerwehren und unterstützen die Gemeindefeuerwehren bei der Ausbildung und bei den Beschaffungen.
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Aufgaben der Gemeindefeuerwehr |
Die Gemeindefeuerwehr muss nach § 2 Abs. 1 des Feuerwehrgesetzes (FwG) bei Bränden und bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse verursacht worden sind (zum Beispiel Stürme, Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsche) Hilfe und zur Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen technische Hilfe leisten.
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Die Gemeindefeuerwehr ist eine Einrichtung der Gemeinde und gehört zur Gemeindeverwaltung.Jede Gemeinde in Baden Württemberg muß eine sogenannte Gemeindefeuerwehr unterhalten bzw. aufstellen; dies ist gesetzliche Grundlage. Städte über 100.000 Einwohner haben grundsätzlich eine Abteilung Berufsfeuerwehr und zusätzlich Abteilungen der Freiwilligen Feuerwehr. Außerdem gibt es in großen Betrieben Werksfeuerwehren. Finden sich für eine Freiwillige Feuerwehr nicht genügend Freiwillige muß eine sog. Pflichtfeuerwehr aufgestellt werden.In den baden-württembergischen Gemeindefeuerwehren leisten über 100.000 Feuerwehrangehörige in den freiwilligen Feuerwehren ehrenamtlich Einsatzdienst (darunter ca. 3.000 Frauen).Neben den aktiven Einsatzkräften in aktiven Einsatzabteilungen, kann die Feuerwehr auch eine Altersabteilung [ Die Gemeinden können eine Altersabteilung der Gemeindefeuerwehr aufstellen ( FwG BW §6 ) ].sowie eine Jugendfeuerwehrabteilung [ Die Gemeinden können eine Jugendabteilung (Jugendfeuerwehr) aufstellen. ( FwG BW §6 ) ] aufstellen.
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In den Jahren 1973 und 1976 wurden im Rahmen der Gemeindereform diverse Ortschaften zu Hardheimer Ortsteilen gegliedert.
Heute besteht die Gemeindefeuerwehr Hardheim aus einer Freiwilligen Feuerwehr mit sechs Einsatzabteilungen:
Bretzingen (Ortsteil Bretzingen)
Erfeld (Ortsteil Erfeld)
Gerichtstetten (Ortsteil Gerichtstetten)
Hardheim (Ortsteil Hardheim und ehemaliger Ortsteil Rüdental)
Hardheimer Höhe (Ortsteile Dornberg, Rütschdorf und Vollmersdorf)
Schweinberg (Ortsteil Schweinberg)
Die Altersabteilung der Gemeindefeuerwehr besteht aus Alterskameraden aus allen Abteilungen.
Die Abteilung Jugendfeuerwehr setzt sich aus den Jugendgruppen der Abteilungen Bretzingen, Erfeld, Gerichtstetten, Hardheim, Schweinberg zusammen.
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Eine gute Ausbildung ist unabdingbare Voraussetzung für den erfolgreichen Einsatz. Dazu zählen neben der Brandbekämpfung besonders die technische Hilfeleistung.
Die Ausbildung der Feuerwehrangehörigen ist grundsätzlich Aufgabe der Gemeinden. Sie werden dabei von den Landkreisen durch überörtliche Lehrgänge unterstützt. Überörtliche Lehrgänge finden z.B. im Kreis oder an der Landesfeuerwehrschule von Baden-Württemberg in Bruchsal statt.
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